Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.masserberg.de veröffentlichten Website der Gemeinde Masserberg.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, die Webseite barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung beruht auf einer am 08.07.2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Das heißt, dass die Anforderung noch nicht vollständig erfüllt werden und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die vollständige Einhaltung zu erreichen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
PDF-Dokumente (Formulare, Vordrucke, Amtsblatt und andere)
Linktexte und Beschreibungen von Verlinkungen werden noch aussagekräftig erweitert
Noch bestehende Mängel und Optimierungen
Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel. Redaktionell sind bereits verschiedene Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit geplant:
- Linktexte und Beschreibungen werden noch aussagekräftig erweitert bzw. mit einer Inhaltsbeschreibung versehen
- Bilder werden mit alternativen Texten versehen
- ältere PDF- und MS-Office-Dokumente werden verbessert (nicht konform zu DIN ISO 14289-1:2016-12)
- Kontaktformulare: Beim Scrollen der Seite bewegt sich der Fehlertext eines fehlerhaften Eingabefeldes nicht mit dem Eingabefeld mit. Außerdem verschwindet die Fehlermeldung, wenn man mit dem Tastaturfokus das Eingabefeld verlässt, oder wenn man einen Mausklick ausführt.
Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website/mobilen Anwendung mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere
verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Internetbeauftragte/r
Herr Rößler
Gemeindeverwaltung Masserberg
Hauptstraße 37
98666 Masserberg
Tel.: 036870 5700
Fax: 036870 57028
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter:
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.07.2024 erstellt.